Die Familie Henning ist stolz, auf eine sich mittlerweile über drei Generationen erstreckende Tätigkeit als Rechtsanwälte zu blicken. Rechtsanwalt und Notar Dr. Maximilian Henning hatte bis zu seinem Tod 1930 sein Notariat in Senftenberg. Sein früher Tod beendete die damalige Kanzlei. Die Witwe zog mit dem im selben Jahr geborenen Sohn, dem späteren Kanzleigründer, Jörgen Henning, nach Starnberg.
Im September 1966 übernahm der Kanzleigründer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Jörgen Henning, die frühere Anwaltskanzlei Schottky in der Bahnhofstraße in Starnberg. Unsere Kanzlei ist damit ein bereits über 40 Jahre in Starnberg ansässiges Familienunternehmen. Bereits damals war die Kanzlei auf die auch heute noch besetzten Tätigkeitsfelder spezialisiert und von der Kombination aus Steuerberatung und Rechtsanwaltstätigkeit geprägt. In den 70-er Jahren folgte der Zusammenschluss mit den Rechtsanwälten Moog und Heinzl. Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Rechtsanwalt Heinzl zog man 1984 in die heutigen Kanzleiräume in die Wittelsbacherstraße 5.
1997 trat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht JUDr. Andreas Henning, der Sohn des Kanzleigründers, nach sechsjähriger Berufstätigkeit in Geretsried und Wolfratshausen in die Kanzlei ein. Für den im Jahr 2003 in Ruhestand gegangenen Rechtsanwalt Michael Moog folgte im selben Jahr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sebastian Böhm. Seit 2004 wird das bisherige Männerteam durch Frau Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht und Steuerberaterin, Petra Otterbach (geb. Bauer), ergänzt und bereichert.
Zum 30.06.2006 verabschiedete sich Jörgen Henning nach fast 50-jähriger Anwaltstätigkeit und fast 40-jähriger Berufstätigkeit in Starnberg von seiner Kanzlei in den verdienten Ruhestand. Diesen konnte er noch bis ins Jahr 2013 genießen. Am 04.04.2013 verstarb Jörgen Henning im Kreiskrankenhaus Starnberg. Wir vermissen ihn sehr.
Seit dem 01.07.2006 firmiert die Sozietät der Rechtsanwälte JUDr. Henning, Böhm und Otterbach unter dem Kanzleinamen „JUDr. Henning & Kollegen“.